Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit der Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Der Pflegebedürftige muss mindestens 12 Monate in seiner Wohnung gepflegt worden sein, um die Leistung von der Pflegekasse zu erhalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.432 € und für bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr.
Wir stehen Ihnen gerne für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Stundenweise Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 28 Tagen angerechnet.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.
